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Schweigepflicht
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich der gesetzlichen
Schweigepflicht (nach § 14 des Psychologengesetzes).

Honorar
Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet 115,- €

Kostenzuschüsse für Einzelsitzungen: ÖGK: 33,70 €, SVS: 50,- €, BVAEB: 50,20 € (Angaben ohne Gewähr)

Bei einer vorhandenen privaten Zusatzversicherung erkundigen Sie sich bitte direkt
bei Ihrem Versicherungsträger.

Darüberhinaus bietet die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) für
Ihre Versicherten einen „Gesundheitshunderter“ für Leistungen im Bereich der
Stressbewältigung, Burn-Out Prophylaxe und Tabakentwöhnung an. Nähere
Informationen finden Sie unter: Gesundheitshunderter – SVS

Terminabsagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich mindestens
24 Stunden vorher telefonisch zu kontaktieren. Bei kurzfristigeren Terminabsagen
ersuche ich Sie um Verständnis, dass ich das Honorar zur Gänze in Rechnung
stelle.